Allgemeine Geschäftsbedingungen
der TrustworkX UG (haftungsbeschränkt) für die Mitgliedschaft im TrustworkX Netzwerk
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen aus zwei Teilen, die gemeinsam die vertragliche Grundlage der TrustworkX Mitgliedschaft bilden:
- Teil A – Mitgliedschaftsvertrag: regelt das Verhältnis zwischen TrustworkX und dem Mitglied — Vertragsschluss, Leistungen, Pakete, Vergütung, Laufzeit, Kündigung und Haftung.
- Teil B – Netzwerkbedingungen: regelt das Verhalten der Mitglieder untereinander — Vertraulichkeit, Kundenschutz, Leadschutz, Fair Play und Sanktionen. Die Netzwerkbedingungen sind Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrags.
Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung sowie die jeweils auf der Website veröffentlichte Preis- und Paketübersicht.
Teil A – Mitgliedschaftsvertrag
Allgemeine Vertragsbedingungen für die TrustworkX Mitgliedschaft
A 1. Vertragsarchitektur und Einordnung
Dieser Mitgliedschaftsvertrag bildet die zentrale rechtliche Grundlage für die Nutzung von TrustworkX durch Mitgliedsunternehmen. Er regelt die Mitgliedschaft, den Zugang zur Plattform, die Nutzung der Funktionen, die Vergütung, Laufzeiten, Kündigung, Pflichten, Haftung und die Einbindung ergänzender Regelwerke.
TrustworkX ist als kuratiertes B2B-Kooperationsnetzwerk für IT-Systemhäuser, IT-Dienstleister und Technologiepartner ausgestaltet. Der Vertrag ist auf Unternehmer im Sinne des deutschen Zivilrechts ausgerichtet; Verbraucher werden nicht Vertragspartner der TrustworkX Mitgliedschaft.
- Der Mitgliedschaftsvertrag beschreibt die Beziehung zwischen TrustworkX und dem Mitglied.
- Die Netzwerkbedingungen (Teil B) regeln zusätzlich das Verhalten der Mitglieder untereinander.
- Einzelne Projektverträge zwischen Mitgliedern entstehen außerhalb von TrustworkX und sind nicht Bestandteil dieses Vertrags.
A 2. Vertragsparteien und B2B-Grundsatz
Der Vertrag wird geschlossen zwischen der TrustworkX UG (haftungsbeschränkt), Ludwigstraße 22, 82110 Germering (Amtsgericht München, HRB 314813), und dem registrierten Mitgliedsunternehmen.
Die Mitgliedschaft richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen, Personengesellschaften, Selbstständige und sonstige Unternehmer, die die Plattform in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzen.
Das Mitglied versichert, dass es den Vertrag nicht als Verbraucher abschließt. TrustworkX kann geeignete Nachweise zur Unternehmereigenschaft verlangen, insbesondere Unternehmensdaten, Registerinformationen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder eine geschäftliche E-Mail-Adresse.
- Verbraucher sind als Mitglieder nicht zugelassen.
- Die Plattform dient ausschließlich geschäftlichen Zwecken.
A 3. Begriffsdefinitionen
| Begriff | Definition |
|---|---|
| TrustworkX | Der Betreiber der Plattform und des kuratierten B2B-Kooperationsnetzwerks. |
| Mitglied | Das Unternehmen, das eine Mitgliedschaft abschließt und Zugriff auf die Plattform erhält. |
| Nutzer | Eine natürliche Person, die für ein Mitglied im User-Portal oder Admin-Bereich handelt. |
| Plattform | Die digitale TrustworkX Anwendung inklusive Website, Registrierung, User-Portal, Admin-Portal, Projektanfragen, Fit-Logik, Matching-Logik und Abrechnung. |
| Mitgliedschaft | Das vertragliche Nutzungsrecht des Mitglieds an der Plattform im Rahmen des gebuchten Pakets. |
| Paket | Das gebuchte Leistungsmodell, insbesondere ACCESS, CORE, GROWTH oder UNLIMITED. |
| Projektanfrage | Eine durch ein Mitglied eingestellte strukturierte Anfrage zur Anbahnung einer Kooperation mit anderen Mitgliedern. |
| Fit Engine | Die interne Logik zur strukturierten Einordnung geeigneter Mitgliedsunternehmen für eine Anfrage. |
| Matching Engine | Der kontrollierte Prozess, in dem ausgewählte Mitglieder eine anonyme Anfrage bestätigen oder ablehnen können. |
| Match-Präsentation | Die Darstellung bestätigter Kooperationspartner für das anfragende Mitglied. |
| Matching-Gespräch | Ein über die Plattform vermitteltes Erstgespräch zwischen dem anfragenden Mitglied und einem passenden Partnerunternehmen nach beidseitig bestätigtem Interesse. |
| Netzwerkbedingungen | Die verbindlichen Regeln für Vertraulichkeit, Kundenschutz, Fair Play und Verhalten im TrustworkX Netzwerk (Teil B). |
A 4. Vertragsgegenstand
TrustworkX stellt dem Mitglied nach Maßgabe dieses Vertrags und des gebuchten Pakets Zugang zu einer kuratierten Plattform zur Anbahnung von B2B-Kooperationen zwischen Unternehmen bereit. Die Plattform unterstützt Mitglieder dabei, Projektanfragen strukturiert zu erfassen, geeignete Kooperationspartner zu identifizieren, anonyme Matching-Anfragen zu versenden und nach bestätigtem Interesse passende Unternehmen sichtbar zu machen.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Paket, der Plattformversion und den produktiv freigeschalteten Funktionen. TrustworkX ist berechtigt, die Plattform fortzuentwickeln, sofern der wesentliche Charakter als kuratiertes B2B-Kooperationsnetzwerk erhalten bleibt. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
- Zugang zur Plattform und zu den freigeschalteten Funktionen,
- Anlage und Verwaltung von Unternehmensprofilen,
- Nutzung von Projektanfragen nach Paketlimit,
- Teilnahme an Fit- und Matching-Prozessen,
- Zugriff auf bestätigte Match-Ergebnisse im User-Portal,
- Verwaltung von Mitgliedschaft, Rechnungen und Benachrichtigungen.
A 5. Kein Vermittlungsmodell und keine Erfolgsgarantie
TrustworkX ist kein Personalvermittler, kein Arbeitnehmerüberlasser, keine Projektvermittlungsagentur, kein Freelancer-Marktplatz und kein Vertragspartner der späteren Leistungserbringung zwischen Mitgliedern.
TrustworkX schuldet nicht das Zustandekommen einer Kooperation, eines Projektvertrags, eines Umsatzes, einer Auslastung, einer bestimmten Anzahl von Matches oder den wirtschaftlichen Erfolg eines Mitglieds. Ein Match bedeutet lediglich, dass TrustworkX auf Basis der Plattformlogik und des kuratierten Prozesses geeignete Unternehmen identifiziert hat und diese ihr grundsätzliches Interesse an einer anonymisierten Anfrage bestätigt haben. Die weitere Prüfung, Verhandlung, Beauftragung und Durchführung erfolgt ausschließlich zwischen den beteiligten Unternehmen.
- Keine Vermittlungsprovision.
- Keine Erfolgsgarantie.
- Keine Lieferverpflichtung durch TrustworkX.
- Keine Preis- oder Vertragsverhandlung durch TrustworkX.
- Keine Verantwortung für die spätere Projektqualität zwischen Mitgliedern.
A 6. Mitgliedschaftspakete und Leistungsumfang
TrustworkX kann verschiedene Mitgliedschaftspakete anbieten. Die jeweils aktuellen Preise, Paketgrenzen und Funktionen ergeben sich aus der Preisübersicht auf der Website oder aus einem individuellen Angebot. Soweit Limits vereinbart sind, beziehen sie sich grundsätzlich auf den jeweils angegebenen Zeitraum; nicht genutzte Kontingente verfallen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Projektanfragen sind je Paket in der Anzahl gleichzeitig aktiver Anfragen begrenzt; ein Jahreskontingent besteht für Projektanfragen nicht. Matching-Gespräche werden auf das Jahreskontingent des gebuchten Pakets angerechnet, sobald ein Erstgespräch zwischen den beteiligten Mitgliedern zustande kommt; kommt kein Gespräch zustande, erfolgt keine Anrechnung. Bei Paketen ohne festes Kontingent gilt die Nutzung im Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebs; TrustworkX kann bei missbräuchlicher oder unverhältnismäßiger Inanspruchnahme angemessene Beschränkungen vorsehen.
| Paket | Monatlich | Jährlich | Leistungslogik |
|---|---|---|---|
| ACCESS | 49 € | 499 € | Zugang, Stammdaten, 1 Benutzerkonto, bis zu 3 gleichzeitig aktive Projektanfragen, bis zu 3 Matching-Gespräche pro Jahr. |
| CORE | 99 € | 999 € | 2 Benutzerkonten, bis zu 6 gleichzeitig aktive Projektanfragen, bis zu 6 Matching-Gespräche pro Jahr. |
| GROWTH | 149 € | 1.499 € | 3 Benutzerkonten, bis zu 10 gleichzeitig aktive Projektanfragen, bis zu 10 Matching-Gespräche pro Jahr, priorisierte Prüfung. |
| UNLIMITED | 199 € | 1.999 € | Bis zu 5 Benutzerkonten, unbegrenzt gleichzeitig aktive Projektanfragen, Matching-Gespräche ohne festes Jahreskontingent, priorisierte Prüfung. |
A 7. Registrierung, Vertragsschluss und Account
Der Vertragsschluss erfolgt durch Registrierung, Auswahl eines Pakets, Bestätigung der Vertragsunterlagen und Zahlung oder Freischaltung durch TrustworkX, sofern kein individueller Vertragsschluss vereinbart wird. TrustworkX kann die Aufnahme eines Unternehmens prüfen, ablehnen oder von zusätzlichen Informationen abhängig machen; ein Anspruch auf Aufnahme in das Netzwerk besteht nicht.
Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und richtige Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich im User-Portal oder gegenüber TrustworkX zu aktualisieren.
- Geschäftliche Unternehmensdaten müssen korrekt sein.
- Accountzugänge sind vertraulich zu behandeln.
- Das Mitglied ist für Handlungen seiner Nutzer verantwortlich.
- Mehrfachregistrierungen und missbräuchliche Accounts sind unzulässig.
A 8. Plattformnutzung und Rollen
Das Mitglied erhält im Rahmen des gebuchten Pakets ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung der Plattform. Die Plattform kann unterschiedliche Rollen und Berechtigungen vorsehen (z. B. Company Admin, Company User, Billing Contact); das Mitglied ist dafür verantwortlich, nur berechtigte Personen anzulegen und Zugriffe aktuell zu halten.
Die Nutzung ist ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke des Mitglieds zulässig. Eine Nutzung im Auftrag Dritter, eine Weitergabe von Zugängen oder eine Nutzung zur Umgehung des Netzwerkzwecks ist untersagt.
- Keine Weitervermietung oder Unterlizenzierung.
- Keine technische Manipulation der Plattform.
- Kein Scraping, Crawling oder automatisierter Datenabzug.
- Keine Nutzung zur Erstellung konkurrierender Datenbanken.
- Keine Veröffentlichung vertraulicher Plattforminformationen außerhalb von TrustworkX.
A 9. Projektanfragen, Fit und Matching
Mitglieder können Projektanfragen im Rahmen ihres Pakets anlegen. Projektanfragen sollen nur die für die Kooperationsanbahnung erforderlichen Informationen enthalten und dürfen keine vertraulichen Endkundendaten, personenbezogenen Leistungsdaten, Lebensläufe oder sensiblen Inhalte enthalten, sofern TrustworkX dies nicht ausdrücklich freigibt.
TrustworkX kann Projektanfragen prüfen, strukturieren, ablehnen, pausieren oder zur Nachbearbeitung zurückgeben, wenn sie gegen Vertragsregeln, Netzwerkbedingungen, Datenschutzanforderungen oder den Zweck der Plattform verstoßen. Die Fit Engine und die Matching Engine dienen der strukturierten Auswahl und Bestätigung potenziell geeigneter Kooperationspartner; die endgültige Entscheidung über eine Zusammenarbeit liegt ausschließlich bei den beteiligten Mitgliedern.
- TrustworkX kann eine Anfrage anonymisieren.
- Ausgewählte Partner können eine Anfrage mit Ja oder Nein beantworten.
- Ein Ja bedeutet nur grundsätzliches Interesse, keine Lieferpflicht.
- Das anfragende Mitglied sieht nur bestätigte Partner nach der Match-Präsentation.
- Direkte Kommunikation und Vertragsschluss erfolgen außerhalb von TrustworkX.
A 10. Netzwerkbedingungen
Die Netzwerkbedingungen (Teil B) sind Bestandteil dieses Vertrags. Sie regeln insbesondere Vertraulichkeit, Leadschutz, Kundenschutz, Fair Play, Mitarbeiterabwerbung, Plattformmissbrauch, Sanktionen und den Umgang mit über TrustworkX erhaltenen Informationen.
Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den Netzwerkbedingungen geht der speziellere Regelungsinhalt vor. Rechtlich verbindliche Pflichten müssen in diesem Vertrag oder den Netzwerkbedingungen ausdrücklich geregelt sein.
A 11. Pflichten des Mitglieds
Das Mitglied verpflichtet sich, die Plattform nur vertragsgemäß, rechtmäßig, fair und im Einklang mit dem Zweck des Netzwerks zu nutzen. Es ist dafür verantwortlich, dass die von ihm eingestellten Inhalte richtig, aktuell, nicht irreführend und frei von Rechten Dritter sind. Es dürfen keine Inhalte eingestellt werden, die rechtswidrig, unberechtigt vertraulich, beleidigend, diskriminierend, geschäftsschädigend, irreführend oder für den Plattformzweck ungeeignet sind.
- Wahrheitsgemäße Angaben zum Unternehmen.
- Aktualisierung von Profil, Ansprechpartnern und Abrechnungsdaten.
- Sichere Verwaltung von Zugangsdaten.
- Einhaltung von Kundenschutz und Vertraulichkeit.
- Keine Umgehung des Netzwerkzwecks.
- Keine Nutzung für Personalabwerbung auf Basis erhaltener Informationen.
- Keine Einstellung sensibler personenbezogener Daten ohne Rechtsgrundlage.
A 12. Vergütung, Abrechnung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem gebuchten Paket und dem gewählten Laufzeitmodell. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Vergütung ist je nach gewähltem Modell monatlich oder jährlich im Voraus fällig; bei Jahresmitgliedschaften ist die Jahresvergütung grundsätzlich zu Beginn der Laufzeit vollständig fällig.
TrustworkX kann Zahlungen über externe Zahlungsdienstleister wie Stripe abwickeln. Das Mitglied ist verpflichtet, gültige Zahlungsdaten bereitzustellen und für ausreichende Deckung zu sorgen.
- Rechnungen können elektronisch bereitgestellt werden.
- Zahlungsverzug kann zur Einschränkung des Zugangs führen.
- Rückbelastungen, fehlgeschlagene Zahlungen oder offene Forderungen können zur Sperrung führen.
- Gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Rechnungsdaten bleiben unberührt.
A 13. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Das Mitglied kann zwischen einer flexiblen Mitgliedschaft mit Mindestlaufzeit und einer Jahresmitgliedschaft wählen, sofern TrustworkX diese Modelle anbietet.
Die flexible Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann sie monatlich gekündigt werden, sofern im Bestellprozess keine abweichende Regelung vereinbart wurde. Die Jahresmitgliedschaft läuft zwölf Monate und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird, sofern keine abweichende Regelung vereinbart wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diesen Vertrag, die Netzwerkbedingungen, Zahlungspflichten, Vertraulichkeit, Kundenschutz oder die Plattformintegrität vor.
A 14. Sperrung, Einschränkung und Ausschluss
TrustworkX kann den Zugang eines Mitglieds vorübergehend einschränken, sperren oder das Mitglied dauerhaft ausschließen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen diesen Vertrag, die Netzwerkbedingungen, gesetzliche Vorgaben oder berechtigte Interessen des Netzwerks bestehen — insbesondere bei Falschangaben, missbräuchlicher Nutzung, Zahlungsverzug, unzulässiger Datenweitergabe, Umgehung, Schädigung anderer Mitglieder, Verstoß gegen den Kundenschutz oder Gefährdung der Plattformsicherheit.
TrustworkX berücksichtigt bei der Maßnahme die Schwere des Verstoßes, Wiederholungsgefahr, Interessen betroffener Mitglieder und die Integrität des Netzwerks. Soweit möglich und zumutbar, erhält das Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme. Mögliche Maßnahmen sind Warnung, temporäre Sperrung, Einschränkung einzelner Funktionen, Entfernung rechtswidriger oder problematischer Inhalte, Kündigung aus wichtigem Grund und dauerhafter Ausschluss aus dem Netzwerk.
A 15. Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung
TrustworkX bemüht sich um eine zuverlässige Bereitstellung der Plattform. Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird jedoch nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich ein Service Level Agreement vereinbart wird. TrustworkX kann Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, Funktionsänderungen, technische Anpassungen und Weiterentwicklungen durchführen; geplante wesentliche Wartungsarbeiten werden soweit möglich angemessen angekündigt.
Da sich TrustworkX weiterentwickelt, können Funktionen geändert, erweitert, eingeschränkt oder ersetzt werden, sofern der wesentliche Vertragszweck nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
A 16. Daten, Inhalte und Nutzungsrechte
Das Mitglied bleibt Inhaber der von ihm bereitgestellten Unternehmensdaten, Profilinhalte, Projektanfragen und sonstigen Inhalte, soweit ihm entsprechende Rechte zustehen. Das Mitglied räumt TrustworkX für die Vertragslaufzeit die erforderlichen Nutzungsrechte ein, um die Inhalte im Rahmen der Plattform zu speichern, zu verarbeiten, anzuzeigen, zu analysieren, für Fit und Matching zu verwenden und berechtigten Mitgliedern nach den Plattformregeln zugänglich zu machen.
Das Mitglied gewährleistet, dass es zur Bereitstellung der Inhalte berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt — insbesondere bei Logos, Marken, Texten, Referenzen, Ansprechpartnerdaten und Projektinformationen.
- TrustworkX darf Inhalte nur für Plattformzwecke verwenden.
- Die öffentliche Verwendung von Logos oder Referenzen bedarf einer gesonderten Freigabe, sofern nicht im Bestellprozess vereinbart.
- Personenbezogene Daten dürfen nur mit gültiger Rechtsgrundlage eingetragen werden.
- Nach Vertragsende gelten Löschung, Sperrung und Aufbewahrung nach der Datenschutzerklärung.
A 17. Vertraulichkeit, Kundenschutz und Fair Play
Das Mitglied verpflichtet sich, alle über TrustworkX erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nur für den vorgesehenen Plattformzweck zu nutzen. Kontakte, Leads, Projektinformationen und Unternehmensinformationen, die über TrustworkX zugänglich werden, dürfen nicht zur Umgehung des Netzwerks, zur unberechtigten Direktakquise, zur Schädigung anderer Mitglieder oder zur zweckwidrigen Verwendung genutzt werden. Einzelheiten regeln die Netzwerkbedingungen (Teil B).
A 18. Datenschutz
TrustworkX verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung. Das Mitglied ist dafür verantwortlich, dass es personenbezogene Daten von Ansprechpartnern, Mitarbeitern, Kunden oder sonstigen Personen nur dann auf der Plattform einträgt, wenn hierfür eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht. Verarbeitet werden im Rahmen der Mitgliedschaft insbesondere Accountdaten, Unternehmensdaten, Ansprechpartnerdaten, Projektinformationen, Matchingdaten, Abrechnungsdaten, Kommunikationsdaten und Audit-Logs.
A 19. Support und Kommunikation
TrustworkX kann Support über E-Mail, Plattformfunktionen oder andere geeignete Kanäle anbieten. Ein bestimmter Supportumfang wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart ist. Vertragsrelevante Mitteilungen können elektronisch erfolgen, insbesondere per E-Mail oder über das User-Portal; das Mitglied ist verpflichtet, aktuelle Kontaktdaten vorzuhalten und Nachrichten regelmäßig zu prüfen. TrustworkX kann transaktionale Benachrichtigungen versenden, etwa zu Registrierung, Passwort, Mitgliedschaft, Rechnung, Projektstatus, Matching, Sicherheitsereignissen oder Vertragsänderungen.
A 20. Haftung und Gewährleistung
TrustworkX haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TrustworkX nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
TrustworkX haftet nicht für das Zustandekommen, den Inhalt, die Durchführung, Qualität, Vergütung oder den wirtschaftlichen Erfolg von Kooperationen zwischen Mitgliedern. Ebenso haftet TrustworkX nicht für von Mitgliedern bereitgestellte Inhalte, soweit TrustworkX hierfür nicht gesetzlich verantwortlich ist. Die Haftung für Datenverlust ist, soweit rechtlich zulässig, auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre.
A 21. Vertragsänderungen
TrustworkX kann diesen Vertrag, die Netzwerkbedingungen, Paketbeschreibungen oder technische Leistungsbeschreibungen ändern, wenn dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Weiterentwicklung, Sicherheitsanforderungen, Plattformentwicklung oder berechtigter Interessen des Netzwerks erforderlich ist. Wesentliche Änderungen werden dem Mitglied in geeigneter Form mitgeteilt; soweit rechtlich erforderlich, erhält das Mitglied eine angemessene Frist zum Widerspruch oder ein Kündigungsrecht. Änderungen dürfen das Mitglied nicht unangemessen benachteiligen und den wesentlichen Vertragszweck nicht ohne sachlichen Grund verändern.
A 22. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von TrustworkX; zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen der vereinbarten Form. Individualvereinbarungen gehen diesen Vertragsbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Teil B – Netzwerkbedingungen
Verbindliche Regeln für die Teilnahme am TrustworkX Netzwerk — Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrags (Teil A)
B 1. Zweck und Rolle der Netzwerkbedingungen
Diese Netzwerkbedingungen regeln das Verhalten der Mitglieder innerhalb des TrustworkX Netzwerks. Sie ergänzen den Mitgliedschaftsvertrag und konkretisieren die Regeln für eine vertrauensvolle, faire und geschäftlich belastbare Zusammenarbeit zwischen Mitgliedsunternehmen.
TrustworkX ist als kuratiertes B2B-Kooperationsnetzwerk konzipiert. Die Plattform ist keine öffentliche Projektbörse, keine Personalvermittlung, keine Arbeitnehmerüberlassung und keine Freelancer-Plattform. Die Netzwerkbedingungen schützen dieses Produktverständnis und verhindern eine Nutzung, die dem Zweck des Netzwerks widerspricht.
B 2. Verhältnis zu anderen Dokumenten
| Dokument | Rolle im Regelwerk |
|---|---|
| Mitgliedschaftsvertrag (Teil A) | Regelt Vertragsschluss, Mitgliedschaft, Leistungen, Laufzeit, Vergütung, Kündigung und Haftung. |
| Netzwerkbedingungen | Regeln Verhalten, Vertraulichkeit, Fair Play, Kundenschutz, Leadschutz, Matching-Nutzung und Sanktionen. |
| Datenschutzerklärung | Informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Plattformbetrieb. |
Bei Widersprüchen zwischen Mitgliedschaftsvertrag und Netzwerkbedingungen gilt der Mitgliedschaftsvertrag vorrangig, soweit er ausdrücklich abweichende Regelungen enthält. Die Netzwerkbedingungen konkretisieren die Pflichten der Mitglieder im operativen Netzwerkbetrieb.
B 3. Begriffsdefinitionen
| Begriff | Definition |
|---|---|
| TrustworkX | Die TrustworkX UG (haftungsbeschränkt) als Betreiberin der Plattform und Kuratorin des Netzwerks. |
| Mitglied | Ein registriertes Unternehmen mit aktiver oder testweiser Mitgliedschaft. |
| Anfragendes Mitglied | Mitglied, das eine Projektanfrage, Kooperationsanfrage oder Matching-Anfrage einreicht. |
| Partnerunternehmen | Mitglied, das für eine Anfrage als potenzieller oder bestätigter Kooperationspartner in Betracht kommt. |
| Projektanfrage | Strukturierte B2B-Anfrage eines Mitglieds zur Identifikation geeigneter Kooperationspartner. |
| Lead | Über TrustworkX bekannt gewordene geschäftliche Chance, Kontakt oder Kooperationsmöglichkeit. |
| Endkunde | Kunde oder potenzieller Kunde eines Mitglieds, der im Zusammenhang mit einer Anfrage oder Kooperation relevant wird. |
| Match | Von TrustworkX kuratierte oder systemunterstützte Zuordnung zwischen anfragendem Mitglied und potenziellem Partner. |
| Bestätigter Partner | Partnerunternehmen, das im Matching grundsätzliches Interesse oder Unterstützungsfähigkeit bestätigt hat. |
| Vertrauliche Informationen | Alle nicht öffentlichen Informationen über Mitglieder, Kunden, Projekte, Kontakte, Preise, Strategien, Prozesse und Geschäftsbeziehungen. |
B 4. Grundprinzipien des TrustworkX Netzwerks
- Vertrauen vor Opportunismus: Kurzfristige Vorteile dürfen nicht zulasten langfristiger Partnerschaften gehen.
- Qualität vor Masse: Das Netzwerk lebt von geprüften, verlässlichen Mitgliedern und nicht von ungefilterter Reichweite.
- Kooperation statt Abwerbung: Das Netzwerk soll Zusammenarbeit ermöglichen und nicht bestehende Geschäftsbeziehungen schwächen.
- Transparenz im Prozess: Mitglieder handeln offen, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar.
- Kundenschutz: Endkundenbeziehungen der Mitglieder sind zu respektieren.
- Datenminimierung: Projektinformationen werden nur soweit geteilt, wie es für Bewertung und Anbahnung erforderlich ist.
- Verantwortung: Probleme, Verzögerungen oder Konflikte werden frühzeitig kommuniziert.
B 5. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme am TrustworkX Netzwerk ist Unternehmen vorbehalten. TrustworkX richtet sich insbesondere an IT-Systemhäuser, IT-Dienstleister, Technologiepartner und vergleichbare B2B-Anbieter. Einzelne Freelancer, private Nutzer und rein personalvermittelnde Anbieter sind nicht Zielgruppe des Netzwerks, sofern TrustworkX nicht ausdrücklich etwas anderes zulässt.
| Anforderung | Beschreibung |
|---|---|
| Unternehmensbezug | Das Mitglied muss ein geschäftlich tätiges Unternehmen sein. |
| Vertretungsberechtigung | Die handelnde Person muss berechtigt sein, das Unternehmen zu registrieren oder zu vertreten. |
| Profilqualität | Unternehmensprofil, Leistungsbereiche und Kontaktdaten müssen sachlich richtig und aktuell sein. |
| Netzwerkakzeptanz | Mitgliedschaftsvertrag und Netzwerkbedingungen müssen anerkannt werden. |
| Zweckbindung | Die Plattform darf nur zur Anbahnung legitimer B2B-Kooperationen genutzt werden. |
B 6. Wahrheitspflicht und Profilqualität
Mitglieder sind verpflichtet, alle Angaben im Unternehmensprofil, in Projektanfragen, in Matching-Antworten und in der Kommunikation über TrustworkX wahrheitsgemäß, aktuell und vollständig zu machen, soweit die Angaben für die jeweilige Funktion erforderlich sind.
- Kompetenzen dürfen nur angegeben werden, wenn das Mitglied diese geschäftlich realistisch anbieten kann.
- Zertifizierungen, Partnerschaften und Referenzen dürfen nicht irreführend dargestellt werden.
- Kontaktpersonen müssen aktuell und geschäftlich erreichbar sein.
- Änderungen, die die Matching-Eignung wesentlich beeinflussen, sind zeitnah zu aktualisieren.
- Falschangaben können zur Sperrung oder zum Ausschluss führen.
B 7. Umgang mit Projektanfragen
Projektanfragen dienen der kontrollierten Identifikation geeigneter Kooperationspartner. Sie dürfen nicht als offene Ausschreibung, Personalbedarfsmeldung, CV-Anfrage oder Preisabfrage missbraucht werden.
| Erlaubt | Nicht erlaubt |
|---|---|
| Beschreibung des Kooperationsbedarfs | Offenlegung unnötiger Endkundendaten |
| Angaben zu Technologie, Leistung, Zeitraum, Ort und Arbeitsmodell | Anforderung namentlich bestimmter Mitarbeiter |
| Anonyme Beschreibung der Ausgangslage | Upload vertraulicher Kundendokumente ohne Freigabe |
| Kommunikation über benötigte Unternehmenskompetenzen | Umgehung von TrustworkX durch direkte Kontaktaufnahme mit unbekannten Kandidaten |
| Bewertung potenzieller Partner im Rahmen der Plattformlogik | Preisdrückerei oder Auktionierung von Partnerleistungen |
TrustworkX gibt in anonymen Matching-Informationen keine sensiblen Anhänge, Lebensläufe, Endkundennamen oder vertraulichen Kundendokumente weiter.
B 8. Fit, Matching und Partnerbestätigung
Fit und Matching dienen der strukturierten Anbahnung von Kooperationen. Ein Fit-Ergebnis oder Match stellt keine Garantie für Projektabschluss, Lieferfähigkeit, Qualität, Preis, Verfügbarkeit oder wirtschaftlichen Erfolg dar.
- Ein bestätigter Partner bestätigt lediglich ein grundsätzliches Interesse oder eine grundsätzliche Unterstützungsfähigkeit.
- Ein Match begründet keinen Vertrag zwischen Mitgliedern.
- Verträge über konkrete Leistungen schließen die beteiligten Unternehmen außerhalb von TrustworkX.
- TrustworkX schuldet keine Projektvermittlung und keinen Erfolg.
- Mitglieder dürfen erhaltene Matching-Informationen ausschließlich für den vorgesehenen Kooperationszweck nutzen.
B 9. Vertraulichkeit
Alle Informationen, die Mitglieder über TrustworkX erhalten und die nicht öffentlich bekannt sind, sind vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Projektinformationen, Kontakte, Endkundenbeziehungen, Skills, Auslastungssituationen, strategische Informationen, Kommunikationsverläufe, Matching-Ergebnisse und interne Hinweise.
| Pflicht | Konkretisierung |
|---|---|
| Geheimhaltung | Vertrauliche Informationen dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden. |
| Need to know | Informationen dürfen intern nur Personen zugänglich gemacht werden, die diese zur Bewertung oder Umsetzung benötigen. |
| Zweckbindung | Nutzung ausschließlich für den konkreten TrustworkX Kooperationszweck. |
| Sicherung | Mitglieder müssen angemessene interne Schutzmaßnahmen treffen. |
| Fortgeltung | Die Vertraulichkeit gilt auch nach Ende der Mitgliedschaft fort. |
B 10. Leadschutz und Kundenschutz
Über TrustworkX bekannt gewordene Leads, Kontakte und Endkundenbeziehungen sind geschützt. Ein Mitglied darf solche Informationen nicht nutzen, um an TrustworkX oder am ursprünglichen Netzwerkpartner vorbei eigene Vorteile zu erzielen.
- Endkunden eines Netzwerkpartners dürfen nicht aktiv abgeworben werden, wenn der Zugang über TrustworkX oder einen TrustworkX Match entstanden ist.
- Kontakte dürfen nur für den ursprünglich vorgesehenen Kooperationszweck genutzt werden.
- Erhaltene Informationen dürfen nicht genutzt werden, um ein Mitglied bei dessen Endkunden zu unterlaufen.
- Bestehende Geschäftsbeziehungen, die unabhängig von TrustworkX nachweislich bereits bestanden, bleiben unberührt.
- Im Zweifel ist vor direkter Kontaktaufnahme eine Klärung mit dem ursprünglichen Partner oder TrustworkX herbeizuführen.
B 11. Anti-Umgehung und Direktkontakt
Mitglieder dürfen TrustworkX nicht gezielt umgehen, um auf Basis über TrustworkX erhaltener Informationen außerhalb der vorgesehenen Plattformregeln Kontakte, Leads oder Kooperationschancen für sich zu nutzen.
| Unzulässiges Verhalten | Beispiel |
|---|---|
| Direkte Abwerbung eines bekannten Endkunden | Partner erhält anonymisierte Anfrage und identifiziert den Endkunden, um diesen direkt anzusprechen. |
| Nutzung eines Leads außerhalb des Match-Zwecks | Kontaktinformationen werden für andere Vertriebsaktivitäten verwendet. |
| Weitergabe an verbundene Dritte | Ein Mitglied gibt Projektinformationen an ein nicht beteiligtes Unternehmen weiter. |
| Umgehung der Prozesslogik | Ein Mitglied versucht, interne TrustworkX Informationen zu nutzen, um Kandidaten außerhalb des Systems zu kontaktieren. |
B 12. Mitarbeiterabwerbung
Die gezielte Abwerbung von Mitarbeitern, Ansprechpartnern oder eingesetzten Ressourcen anderer Mitglieder auf Basis von über TrustworkX erhaltenen Informationen ist untersagt. Allgemeine, nicht zielgerichtete Stellenanzeigen und übliche Marktansprache bleiben unberührt, soweit sie nicht auf konkreten TrustworkX Informationen beruhen.
B 13. Fair Play und Kommunikationspflichten
- Mitglieder kommunizieren respektvoll, professionell und lösungsorientiert.
- Rückmeldungen auf konkrete Anfragen sollen innerhalb angemessener Frist erfolgen.
- Zusagen sind nur zu machen, wenn sie realistisch eingehalten werden können.
- Wesentliche Änderungen in Verfügbarkeit oder Leistungsfähigkeit sind frühzeitig mitzuteilen.
- Konflikte sollen zunächst zwischen den beteiligten Mitgliedern sachlich geklärt werden.
- TrustworkX kann bei schweren Konflikten moderierend oder sanktionierend eingreifen.
B 14. Plattformmissbrauch
Die Plattform darf nicht missbräuchlich genutzt werden. Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn die Plattform zweckwidrig, täuschend, rechtswidrig, sicherheitsgefährdend oder netzwerkschädigend verwendet wird.
| Missbrauchsfall | Mögliche Folge |
|---|---|
| Falschangaben im Profil | Korrekturaufforderung, Sperrung oder Ausschluss |
| Spam oder massenhafte Kontaktaufnahme | Sperrung und Prüfung auf Ausschluss |
| Unzulässige Datenweitergabe | Sanktion und mögliche Schadensersatzprüfung |
| Umgehung von Kundenschutz | Sanktion, Ausschluss, Vertragsstrafenprüfung |
| Technischer Missbrauch | Sofortige Sperrung und rechtliche Schritte |
| Rechtswidrige Inhalte | Entfernung, Sperrung, Meldung an Behörden soweit erforderlich |
B 15. Qualität, Verantwortung und Konfliktverhalten
TrustworkX übernimmt keine Verantwortung für die konkrete Durchführung von Verträgen zwischen Mitgliedern. Dennoch erwartet TrustworkX von Mitgliedern ein Verhalten, das dem Vertrauensgedanken des Netzwerks entspricht. Qualität zeigt sich nicht nur in Leistung, sondern auch im Umgang mit Problemen.
- Probleme sind frühzeitig zu adressieren.
- Schuldzuweisungen ohne Klärungsversuch widersprechen dem Netzwerkgedanken.
- Wiederholte unprofessionelle Projektabbrüche können sanktioniert werden.
- Mitglieder sollen nach bestem Wissen an einer fairen Lösung mitwirken.
- TrustworkX kann bei wiederkehrenden Beschwerden eine Qualitätsprüfung einleiten.
B 16. Sanktionen durch TrustworkX
Bei Verstößen gegen diese Netzwerkbedingungen, den Mitgliedschaftsvertrag oder den Zweck des Netzwerks kann TrustworkX angemessene Maßnahmen ergreifen. Die Maßnahme richtet sich nach Art, Schwere, Wiederholung und Risiko des Verstoßes.
| Sanktionsstufe | Maßnahme | Typische Auslöser |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Hinweis oder Verwarnung | Leichte erstmalige Pflichtverletzung |
| Stufe 2 | Korrekturaufforderung mit Frist | Unvollständige oder irreführende Angaben |
| Stufe 3 | Temporäre Einschränkung einzelner Funktionen | Unklare Sachlage oder wiederholte Verstöße |
| Stufe 4 | Temporäre Sperrung des Accounts | Schwerwiegender Verstoß oder Sicherheitsrisiko |
| Stufe 5 | Dauerhafter Ausschluss | Schwerer Missbrauch, Umgehung, erhebliche Schädigung oder wiederholte Verstöße |
TrustworkX dokumentiert wesentliche Sanktionen. Bei schwerwiegenden Maßnahmen erhält das betroffene Mitglied grundsätzlich Gelegenheit zur Stellungnahme, sofern nicht Gefahr im Verzug besteht oder rechtliche Gründe entgegenstehen.
B 17. Nachweise, Audit und Dokumentation
Zur Sicherheit des Netzwerks kann TrustworkX wesentliche Vorgänge dokumentieren. Dazu gehören insbesondere Profiländerungen, Projektanfragen, Matching-Schritte, Partnerbestätigungen, Ablehnungen, Statusänderungen, administrative Eingriffe, Sanktionen und sicherheitsrelevante Ereignisse.
Diese Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit, Missbrauchsprävention, Qualitätssicherung und Streitfallklärung. Datenschutzrechtliche Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
B 18. Datenschutz und Datenverantwortung
Mitglieder dürfen personenbezogene Daten nur eintragen oder übermitteln, wenn sie hierzu berechtigt sind. Insbesondere dürfen personenbezogene Endkundendaten, Lebensläufe, sensible Daten oder vertrauliche Kundendokumente nicht ohne Rechtsgrundlage oder Freigabe über TrustworkX verarbeitet werden.
- Mitglieder sind für die Rechtmäßigkeit der von ihnen eingegebenen Daten mitverantwortlich.
- TrustworkX stellt Hinweise und technische Leitplanken bereit, um datensparsame Nutzung zu fördern.
- Für Datenschutzfragen gilt ergänzend die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung.
- Bei Datenschutzvorfällen oder unzulässiger Datenübermittlung ist TrustworkX unverzüglich zu informieren.
B 19. Änderungen der Netzwerkbedingungen
TrustworkX kann diese Netzwerkbedingungen ändern, wenn dies zur Weiterentwicklung des Netzwerks, zur Anpassung an rechtliche Anforderungen, zur Missbrauchsprävention, zur Produktentwicklung oder zum Schutz berechtigter Interessen erforderlich ist. Mitglieder werden über wesentliche Änderungen in angemessener Weise informiert.
Hinweis zur sprachlichen Gleichbehandlung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Stand: 16.07.2026 · Teil A (Mitgliedschaftsvertrag) Version 4.0 · Teil B (Netzwerkbedingungen) Version 3.0